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Guidelines Facebook Gewinnspiele

Was erlaubt und was verboten ist

 

Guidelines Facebook Gewinnspiele

 

 

Fragt man Community-Manager oder Facebook-Seitenbetreiber, welche Fans sie sich wünschen, wären folgende Antworten mit Sicherheit unter den Top 5:

Immer wieder werden Facebook Gewinnspiele (und Seiten!) gesperrt weil sie gegen die Promotion Guidelines verstoßen. Hier der ultimative Guide – exakt nach den Facebook Promotion Guidelines – was erlaubt ist und was nicht – in aller Kürze.

 

 

 

– Ich möchte Fans, die meine Seite und deren Inhalte liken, kommentieren & teilen.

 

– Ich möchte Fans, die ihre Freunde zu meiner Seite einladen.

 

– Ich möchte Fans, die meine Seite möglichst häufig besuchen.

 

 

 

Nicht umsonst zählen diese Punkte zu den wichtigsten KPIs mit denen der Erfolg einer Facebook-Seite gemessen wird. Da Gewinnspiele schon seit eh und je wirkungsvoll Kunden anziehen, gibt es folglich viele Unternehmen, die auch das Engagement ihrer Facebook-Fans durch Gewinnspielaktionen und „Verschenkereien“ positiv beeinflussen möchten. Leider wird dabei immer wieder vergessen, dass es bestimmte Hausregeln gibt, an die sich Facebook-Seitenbetreiber bei Facebook-Aktionen zu halten haben.

 

 

 

1. Gewinnspiele/Promotions sind auf Facebook im Rahmen der Anwendungen auf Facebook.com zu organisieren, entweder auf einer Canvasseite oder Seiten-Anwendung.

 

Dabei handelt es sich um Elemente, die zwar auf der Facebook-Seite eingebettet werden, jedoch nicht auf den Servern von Facebook liegen. Auf diese Weise distanziert sich Facebook von jeglicher Haftung für rechtwidrige Gewinnspiele von Dritten. Außerdem möchte Facebook damit seine Nutzer vor Belästigungen durch Spam schützen.

 

Dies bedeutet also auch, dass Gewinnspiele auf der Pinnwand bzw. Chronik eines Unternehmens nichts verloren haben. Wird der Fan dazu aufgefordert einen Beitrag auf der Chronik zu liken, zu teilen oder zu kommentieren um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Promotion Guidelines von Facebook. Dies ist natürlich auch dann der Fall, wenn ein Fan einen eigenen Beitrag auf der Timeline des Unternehmens veröffentlichen soll, einen Link oder ein Bild posten muss oder aufgefordert wird Beiträge, Links oder Fotos auf die Chronik von anderen Facebook-Nutzern zu posten.

 

Was erlaubt ist (Update):

 

Aktionen, bei denen immaterielle Vorteile wie die Krönung zum „Fan des Monats“ oder der „Fotowettbewerbs-König“ verlost werden, dürfen zwar auf der Chronik veröffentlicht werden, aber auch hier ist es verboten, die Facebook-Funktionen zur Abstimmung zu nutzen. Wählt hingegen der Community Manager einen Sieger, darf er diesen auf der Pinnwand bekannt machen. Um über keine rechtlichen Stolpersteine zu fallen, bietet es sich an den Beitrag des Fans zu öffnen und die URL dieses Beitrags auf der Chronik zu teilen. Natürlich darf dieser Beitrag dann auch oben angeheftet und gut sichtbar platziert werden.

 

Die Facebook Nutzungsbedingungen spielen auch dann keine Rolle, sofern nur ein Gewinnspiel auf der Chronik angeteasert wird, welches außerhalb von Facebook stattfindet. Hier ist es jedoch zwingend notwendig die gesetzlichen Regelungen im Hinterkopf zu behalten.

 

Vor allem bei der Aktion „Geburtstagskind des Tages“ von Oreo spielen die gesetzlichen Regelungen eine wichtige Rolle: Der Nutzer kann innerhalb einer Applikation ein Foto von sich hochladen und sein Geburtsdatum angeben. Mit viel Glück wird dieser dann das Geburtstagskind des Tages und erscheint auf dem Titelbild der Oreo Facebook-Seite. Solche Aktionen sind aber ohne Applikation nicht umsetzbar, da gewährleistet werden muss, dass jeder Nutzer den Teilnahmebedingungen zugestimmt hat und damit einverstanden ist, dass Oreo das Foto des Nutzers zu Werbezwecken verwenden darf, bevor der Upload erfolgt.